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MOMO.

// Neunkirchen · Saarland · gerettet
Fall-Nr.
008
Status
HUND GERETTET
Ort
NEUNKIRCHEN / SL
Vorfall
MITTE AUG. 2024
Anzeigeerstatter
PETA
Behörde
LAV SAARLAND
Wegnahme
VOLLZOGEN
Stand
17. JUNI 2026
RETTUNG Momo wurde gerettet.
Wenige Tage nach der Meldung holten saarländische Amtsveterinär:innen den Hund aus der Haltung.

[ KURZFAZIT ]

Der Fall ist öffentlich belegt: Mitte August 2024 erhielt PETA nach eigenen Angaben eine Whistleblower-Meldung mit Videoaufnahme aus Neunkirchen im Saarland. Auf dem Video soll zu sehen sein, wie ein Mann einen Hund wiederholt mit einem Besen schlägt. PETA erstattete Anzeige bei der zuständigen saarländischen Tierschutzbehörde und forderte die Wegnahme des Hundes sowie ein Tierhalteverbot.

Späterer Stand laut PETA: Der Hund hieß Momo und wurde wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre aus der Haltung geholt. PETA bewertete das Einschreiten der saarländischen Behörde später ausdrücklich positiv und nahm sie in die Top 5 der Veterinärbehörden 2024 auf.

01GESICHERTE ZEITLEISTE

Datum / Zeitraum
Belastbarer Inhalt
Quelle
Mitte August 2024
PETA erhielt nach eigenen Angaben eine Whistleblower-Meldung aus Neunkirchen / Saarland mit Videoaufnahme. Darauf soll zu sehen sein, wie ein Mann einen Hund mit einem Besen misshandelt.
PETA /
PETA-Presseportal
Mitte August 2024
Der Hund soll wiederholt mit einem Besen geschlagen worden sein. PETA beschreibt das Tier als gestresst, überfordert und verängstigt.
PETA
Mitte August 2024
Laut PETA war der Hund offenbar regelmäßig mit einer improvisierten Laufvorrichtung verbunden. PETA verweist auf die Tierschutz-Hundeverordnung seit 01.01.2023, nach der solche Vorrichtungen verboten seien.
PETA-Presseportal
29. August 2024
PETA veröffentlicht den Fall: „Mann schlägt Hund mit Besen: PETA erstattet Anzeige". Anzeige beim zuständigen Veterinäramt, Forderung nach Wegnahme und Tierhalteverbot.
PETA / Presseportal
29. August 2024
Blaulichtreport Saarland berichtete über das kursierende Video — ein älterer Mann sei auf einem Stuhl sitzend zu sehen, wie er den Hund mit einem Besen schlägt. Sekundärquelle.
Blaulichtreport Saarland
Wenige Tage später
Nach späterer PETA-Darstellung wurde Hund Momo durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt.
PETA-Presseportal,
26.02.2025
26. Februar 2025
PETA kürte die Tierschutzbehörde des Landesamts für Verbraucherschutz Saarland unter die tierfreundlichsten Veterinärbehörden Deutschlands. Grund u. a.: das schnelle Eingreifen im Fall Momo.
PETA-Presseportal
Stand 17. Juni 2026
Keine belastbare öffentliche Quelle für Strafbefehl, Anklage, Urteil, Einstellung oder ein rechtskräftiges Tierhalteverbot. Öffentlich belegbar: Anzeige durch PETA, behördliche Wegnahme / Rettung des Hundes nach PETA-Angaben.
Quellenlage PETA

02AKTUELLER STAND

› BELASTBAR ÖFFENTLICH BESTÄTIGT

PETA erstattete Anzeige wegen der Misshandlung bei der Tierschutzbehörde des LAV Saarland und forderte Wegnahme + Tierhalteverbot. Nach späterer PETA-Mitteilung wurde der Hund Momo wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt.

✕ NICHT SICHER ÖFFENTLICH BESTÄTIGT

Keine belastbare öffentliche Quelle für Anklage, Strafbefehl, Urteil, Verfahrenseinstellung, konkretes Bußgeld, rechtskräftiges Tierhalteverbot oder eine öffentliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

03WAS IST SICHER ÜBER DEN VORFALL?

In Neunkirchen im Saarland wurde PETA Mitte August 2024 nach eigenen Angaben eine Whistleblower-Meldung mit Videoaufnahme zugespielt. Darauf soll zu sehen sein, wie ein Mann einen Hund wiederholt mit einem Besen schlägt. PETA erstattete Anzeige bei der zuständigen Tierschutzbehörde und forderte die sofortige Herausnahme des Hundes sowie ein Tierhalteverbot. Nach späterer PETA-Mitteilung wurde der Hund Momo wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt.

Quelle: PETA / PETA-Presseportal (29.08.2024 & 26.02.2025)
JURISTISCH WICHTIG

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Konsequent von Vorwurf, mutmaßlich und Anzeigeerstatter PETA sprechen.

04WAS IST MIT DER LAUFVORRICHTUNG?

PETA berichtet, der Hund sei offenbar regelmäßig mit einer improvisierten Laufvorrichtung verbunden gewesen. PETA verweist darauf, dass eine solche Haltung nach der Tierschutz-Hundeverordnung seit dem 1. Januar 2023 verboten sei.

SAUBERE FORMULIERUNG

Nach PETA-Angaben war der Hund zusätzlich offenbar regelmäßig an einer improvisierten Laufvorrichtung angebunden. PETA bewertet dies als Verstoß gegen die seit 01.01.2023 geltende Tierschutz-Hundeverordnung.

05WAS IST MIT DEM NAMEN „MOMO"?

Der Name „Momo" wird in der späteren PETA-Pressemitteilung vom 26. Februar 2025 genannt: „Mann schlägt Hund Momo mit Besen – Behörde rettet Tier aus quälerischer Haltung". Damit ist der Name öffentlich durch PETA belegt. Eine separate behördliche Bestätigung des Namens ist nicht auffindbar.

06JURISTISCHER RAHMEN

Zwei Ebenen: Strafrecht + Verwaltungsrecht

1. Strafrechtlich · § 17 TierSchG:

Einschlägig, wenn einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden oder länger anhaltende bzw. sich wiederholende erhebliche Schmerzen entstehen. Strafrahmen: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

2. Verwaltungsrechtlich · Veterinärbehörde:

Das Veterinäramt kann tierschutzrechtliche Anordnungen treffen, Tiere aus einer Haltung nehmen und unter bestimmten Voraussetzungen ein Tierhalte- oder Betreuungsverbot prüfen bzw. aussprechen.

Im Fall Momo ist öffentlich vor allem die behördliche Herausnahme des Hundes nach PETA-Angaben belegbar. Ein rechtskräftiges Strafurteil ist nicht auffindbar.

07BELASTBARE FORMULIERUNG FÜR ÖFFENTLICHE BEITRÄGE

Der Fall Momo aus Neunkirchen ist kein Gerücht. Nach Angaben von PETA erhielt die Organisation Mitte August 2024 eine Whistleblower-Meldung mit Videoaufnahme aus Neunkirchen im Saarland. Auf der Aufnahme soll zu sehen sein, wie ein Mann einen Hund wiederholt mit einem Besen schlägt. PETA erstattete Anzeige bei der zuständigen Tierschutzbehörde und forderte die sofortige Wegnahme des Hundes sowie ein Tierhalteverbot.

Nach späterer Mitteilung von PETA wurde Hund Momo wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt. Ein öffentlich belegbares Urteil oder ein veröffentlichter Strafabschluss ist derzeit nicht auffindbar. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

08NICHT VERWENDEN / NUR MIT DEUTLICHEM HINWEIS

09EINSCHÄTZUNG ZUR BELASTBARKEIT

SEHR SICHER
Kernfall

Neunkirchen / Saarland, Whistleblower-Meldung an PETA Mitte August 2024, Video soll Hundeschläge mit Besen zeigen, Anzeige durch PETA, Forderung nach Wegnahme und Tierhalteverbot.

HOCH · MITTEL
Rettung

Hund hieß Momo und wurde wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt. Durch PETA später berichtet; separate Behördenmeldung nicht öffentlich.

MITTEL SICHER
Laufvorrichtung

Improvisierte Laufvorrichtung und Bewertung als verbotene Haltung. Aus PETA-Angaben — nicht aus öffentlich auffindbarer behördlicher Verfügung.

NICHT SICHER
Strafverfahren

Anklage, Urteil, Strafmaß, rechtskräftiges Tierhalteverbot, genaue Identität des Mannes, vollständiger Verlauf des Verwaltungsverfahrens.

10QUELLEN

PETA / Presseportal (29.08.2024)Hauptquelle: „Mann schlägt Hund mit Besen — PETA erstattet Anzeige". Beschreibung des Vorfalls, Forderung nach Wegnahme + Tierhalteverbot.
PETA-Presseportal (26.02.2025)Bestätigung der Rettung: „Mann schlägt Hund Momo mit Besen – Behörde rettet Tier aus quälerischer Haltung"; Top-5-Bewertung des LAV Saarland.
Blaulichtreport Saarland (29.08.2024)Sekundäre Berichterstattung zum kursierenden Video.
Tierschutz-Hundeverordnung (seit 01.01.2023)Rechtsgrundlage, auf die PETA bei der Laufvorrichtung verweist.

11HAST DU HINWEISE?

Hinweise zum weiteren Verfahren, zu möglichen Verstößen gegen ein Tierhalteverbot oder zur Verwaltungslage im Fall Momo kannst du beim Landesamt für Verbraucherschutz Saarland oder vertraulich bei exisTIERt melden. Anonyme Meldung möglich. Guidelines.

HINWEIS GEBEN SO MELDEST DU ALLE FÄLLE
Hinweis exisTIERt: Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Tierschutz- und Pressequellen (PETA, PETA-Presseportal, Blaulichtreport Saarland) zusammen. Es werden keine privaten Adressen, keine vollständigen Namen und keine ungeprüften Vorwürfe veröffentlicht. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Stand der Recherche: 17. Juni 2026.

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