Der Fall ist öffentlich belegt: Mitte August 2024 erhielt PETA nach eigenen Angaben eine Whistleblower-Meldung mit Videoaufnahme aus Neunkirchen im Saarland. Auf dem Video soll zu sehen sein, wie ein Mann einen Hund wiederholt mit einem Besen schlägt. PETA erstattete Anzeige bei der zuständigen saarländischen Tierschutzbehörde und forderte die Wegnahme des Hundes sowie ein Tierhalteverbot.
Späterer Stand laut PETA: Der Hund hieß Momo und wurde wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre aus der Haltung geholt. PETA bewertete das Einschreiten der saarländischen Behörde später ausdrücklich positiv und nahm sie in die Top 5 der Veterinärbehörden 2024 auf.
PETA erstattete Anzeige wegen der Misshandlung bei der Tierschutzbehörde des LAV Saarland und forderte Wegnahme + Tierhalteverbot. Nach späterer PETA-Mitteilung wurde der Hund Momo wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt.
Keine belastbare öffentliche Quelle für Anklage, Strafbefehl, Urteil, Verfahrenseinstellung, konkretes Bußgeld, rechtskräftiges Tierhalteverbot oder eine öffentliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
In Neunkirchen im Saarland wurde PETA Mitte August 2024 nach eigenen Angaben eine Whistleblower-Meldung mit Videoaufnahme zugespielt. Darauf soll zu sehen sein, wie ein Mann einen Hund wiederholt mit einem Besen schlägt. PETA erstattete Anzeige bei der zuständigen Tierschutzbehörde und forderte die sofortige Herausnahme des Hundes sowie ein Tierhalteverbot. Nach späterer PETA-Mitteilung wurde der Hund Momo wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt.
Quelle: PETA / PETA-Presseportal (29.08.2024 & 26.02.2025)Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Konsequent von Vorwurf, mutmaßlich und Anzeigeerstatter PETA sprechen.
PETA berichtet, der Hund sei offenbar regelmäßig mit einer improvisierten Laufvorrichtung verbunden gewesen. PETA verweist darauf, dass eine solche Haltung nach der Tierschutz-Hundeverordnung seit dem 1. Januar 2023 verboten sei.
Nach PETA-Angaben war der Hund zusätzlich offenbar regelmäßig an einer improvisierten Laufvorrichtung angebunden. PETA bewertet dies als Verstoß gegen die seit 01.01.2023 geltende Tierschutz-Hundeverordnung.
Der Name „Momo" wird in der späteren PETA-Pressemitteilung vom 26. Februar 2025 genannt: „Mann schlägt Hund Momo mit Besen – Behörde rettet Tier aus quälerischer Haltung". Damit ist der Name öffentlich durch PETA belegt. Eine separate behördliche Bestätigung des Namens ist nicht auffindbar.
1. Strafrechtlich · § 17 TierSchG:
2. Verwaltungsrechtlich · Veterinärbehörde:
Im Fall Momo ist öffentlich vor allem die behördliche Herausnahme des Hundes nach PETA-Angaben belegbar. Ein rechtskräftiges Strafurteil ist nicht auffindbar.
Der Fall Momo aus Neunkirchen ist kein Gerücht. Nach Angaben von PETA erhielt die Organisation Mitte August 2024 eine Whistleblower-Meldung mit Videoaufnahme aus Neunkirchen im Saarland. Auf der Aufnahme soll zu sehen sein, wie ein Mann einen Hund wiederholt mit einem Besen schlägt. PETA erstattete Anzeige bei der zuständigen Tierschutzbehörde und forderte die sofortige Wegnahme des Hundes sowie ein Tierhalteverbot.
Nach späterer Mitteilung von PETA wurde Hund Momo wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt. Ein öffentlich belegbares Urteil oder ein veröffentlichter Strafabschluss ist derzeit nicht auffindbar. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Neunkirchen / Saarland, Whistleblower-Meldung an PETA Mitte August 2024, Video soll Hundeschläge mit Besen zeigen, Anzeige durch PETA, Forderung nach Wegnahme und Tierhalteverbot.
Hund hieß Momo und wurde wenige Tage nach der Meldung durch saarländische Amtsveterinär:innen aus der Haltung geholt. Durch PETA später berichtet; separate Behördenmeldung nicht öffentlich.
Improvisierte Laufvorrichtung und Bewertung als verbotene Haltung. Aus PETA-Angaben — nicht aus öffentlich auffindbarer behördlicher Verfügung.
Anklage, Urteil, Strafmaß, rechtskräftiges Tierhalteverbot, genaue Identität des Mannes, vollständiger Verlauf des Verwaltungsverfahrens.
Hinweise zum weiteren Verfahren, zu möglichen Verstößen gegen ein Tierhalteverbot oder zur Verwaltungslage im Fall Momo kannst du beim Landesamt für Verbraucherschutz Saarland oder vertraulich bei exisTIERt melden. Anonyme Meldung möglich. Guidelines.
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