Der Fall ist real und durch rbb24 mit Polizeibestätigung belegt. Nach Angaben der Berliner Polizei gegenüber rbb24 soll ein 53-jähriger Mann seinen Staffordshire Terrier in Berlin-Alt-Treptow vom Balkon im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses geworfen haben. Der Hund verstarb danach.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der Vorfall ereignete sich laut rbb24 am späten Donnerstagabend, 11. Juni 2026.
Wichtig: Der Hintergrund wird in den Quellen als vorherige Bissattacke / Auseinandersetzung mit dem Hund beschrieben. Das ist aber noch keine abschließende juristische Bewertung als „Notwehr". Ob tatsächlich eine rechtfertigende Notwehrlage vorlag, müssen Ermittlungen bzw. später Staatsanwaltschaft / Gericht bewerten.
Alle Einträge basieren auf öffentlich abrufbaren Behörden- und Pressequellen.
Die Berliner Polizei ermittelt gegen den 53-jährigen Hundehalter wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der Hund wurde laut Polizei vom Balkon im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Alt-Treptow geworfen und verstarb.
Keine sichere öffentliche Quelle für Anklage, Urteil, Einstellung, rechtskräftige Feststellung einer Notwehrlage, Strafbefehl, Tierhalteverbot oder eine abschließende Bewertung durch Staatsanwaltschaft / Gericht.
In Berlin-Alt-Treptow wurde ein Staffordshire Terrier nach Angaben der Berliner Polizei von seinem 53-jährigen Halter vom Balkon im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses geworfen. Das Tier verstarb. Laut Polizei hatte der Hund zuvor Familienangehörige gebissen. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
Quelle: rbb24 mit Polizeibestätigung (16.06.2026)Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Konsequent von Beschuldigtem, Verdacht und Ermittlungsstand sprechen.
Hier ist Vorsicht nötig.
BILD formuliert den Fall mit einem Fragezeichen bzw. als mögliche Notwehrlage und berichtet, der Hund habe den Mann angegriffen und ihn an Hand und Unterarm gebissen. t-online berichtet, der Mann habe gegenüber der Polizei angegeben, der Hund habe ihn gebissen; er habe die Kontrolle verloren, den Hund geschlagen und gewürgt und dann über die Balkonbrüstung geworfen.
Das ist aber keine rechtskräftige Feststellung von Notwehr. Eine Notwehrlage muss juristisch geprüft werden: War der Angriff gegenwärtig? War die Handlung erforderlich? Gab es mildere Mittel? War das Werfen aus dem vierten Stock angemessen oder überschießend? Diese Fragen sind öffentlich nicht abschließend beantwortet.
Der Halter soll angegeben haben, der Hund habe ihn zuvor gebissen. Ob das Werfen des Hundes vom Balkon juristisch als Notwehr, Notwehrexzess oder als strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bewertet wird, ist öffentlich nicht abschließend geklärt.
Mehrere Medien nutzen den Begriff „Kampfhund". Sachlicher und weniger reißerisch ist: Staffordshire Terrier. Das ist auch die Formulierung bei rbb24 und t-online.
Für öffentliche Beiträge sollte „Kampfhund" vermieden werden, weil der Begriff emotional auflädt und vom eigentlichen Thema ablenkt: menschliche Verantwortung, Haltung, Sicherung, Krisenmanagement und Tierschutz.
t-online berichtet, der Mann habe angegeben, er habe den Hund seit sechs Jahren besessen, das Tier habe bereits seine Tochter gebissen und sei wiederholt durch aggressives Verhalten aufgefallen.
Das ist eine berichtete Angabe des Mannes bzw. aus Medienberichten – keine unabhängige gerichtliche Feststellung.
Nach Medienberichten soll der Halter angegeben haben, der Hund sei bereits früher durch aggressives Verhalten aufgefallen. Ob und in welchem Umfang das behördlich dokumentiert war, ist öffentlich nicht sicher belegt.
Wichtig: Der gesetzliche Rahmen bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. In diesem Fall wird besonders entscheidend sein, ob die Ermittlungsbehörden eine Notwehrlage, einen Notwehrexzess oder eine nicht gerechtfertigte Tötung annehmen.
Der Fall aus Berlin-Alt-Treptow ist kein Gerücht. Nach Angaben der Berliner Polizei gegenüber rbb24 wurde ein Staffordshire Terrier von seinem 53-jährigen Halter vom Balkon im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses geworfen. Das Tier verstarb. Laut Polizei hatte der Hund zuvor Familienangehörige gebissen. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
Ob eine rechtlich tragfähige Notwehrlage vorlag oder ob das Handeln strafbar war, ist öffentlich nicht abschließend geklärt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Berlin-Alt-Treptow, 53-jähriger Halter, Staffordshire Terrier, Balkon im 4. OG, Hund verstarb, Polizei ermittelt wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Bissverletzungen an Hand und Unterarm, frühere aggressive Vorfälle, Halterangabe „Kontrolle verloren", Schlagen / Würgen vor dem Wurf. Aus Medienberichten und Angaben des Mannes – nicht aus einem Urteil.
Rechtskräftige Notwehrbewertung, Anklage, Urteil, Tierhalteverbot, vollständige Vorgeschichte des Hundes, behördliche Gefährlichkeitsfeststellung.
Hinweise zur Vorgeschichte des Hundes, zu Beobachtungen rund um den Vorfall in Alt-Treptow oder zu früheren Beißvorfällen können bei der Berliner Polizei oder vertraulich bei exisTIERt gemeldet werden. Anonyme Meldung möglich. Guidelines.
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