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HUND AUS
BERLIN.

// Alt-Treptow · Berlin · 4. OG · 11. Juni 2026
Fall-Nr.
006
Status
ERMITTLUNGEN LAUFEN
Ort
BERLIN-ALT-TREPTOW
Vorfall
11. JUNI 2026 · ABEND
Halter
53 J. · MÄNNLICH
Hund
STAFFORDSHIRE TERRIER
Behörde
BERLINER POLIZEI
Stand
17. JUNI 2026

[ KURZFAZIT ]

Der Fall ist real und durch rbb24 mit Polizeibestätigung belegt. Nach Angaben der Berliner Polizei gegenüber rbb24 soll ein 53-jähriger Mann seinen Staffordshire Terrier in Berlin-Alt-Treptow vom Balkon im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses geworfen haben. Der Hund verstarb danach.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der Vorfall ereignete sich laut rbb24 am späten Donnerstagabend, 11. Juni 2026.

Wichtig: Der Hintergrund wird in den Quellen als vorherige Bissattacke / Auseinandersetzung mit dem Hund beschrieben. Das ist aber noch keine abschließende juristische Bewertung als „Notwehr". Ob tatsächlich eine rechtfertigende Notwehrlage vorlag, müssen Ermittlungen bzw. später Staatsanwaltschaft / Gericht bewerten.

01GESICHERTE ZEITLEISTE

Alle Einträge basieren auf öffentlich abrufbaren Behörden- und Pressequellen.

Datum / Zeitraum
Belastbarer Inhalt
Quelle
11. Juni 2026 · später Abend
Der Vorfall ereignete sich in Berlin-Alt-Treptow. Ein Hund wurde von einem Balkon geworfen und verstarb.
rbb24 mit
Polizeibestätigung
Nacht zum 13. Juni 2026
t-online berichtet, der Fall habe sich in der Nacht zum 13. Juni ereignet. Weicht zeitlich vom rbb-Bericht ab, der den 11. Juni nennt.
t-online
13. Juni 2026
BILD berichtet zuerst breiter: Ein Staffordshire Terrier habe seinen Halter angegriffen; der 53-Jährige habe Bissverletzungen an Hand und Unterarm erlitten; der Hund sei nach dem Sturz auf dem Gehweg verendet.
BILD
13. Juni 2026
t-online berichtet ebenfalls: Der 53-Jährige habe angegeben, der Hund habe ihn gebissen; er habe die Kontrolle verloren, das Tier mehrfach geschlagen und gewürgt und schließlich über die Balkonbrüstung geworfen. Der Mann sei wegen Bissverletzungen im Krankenhaus behandelt worden.
t-online
16. Juni 2026
rbb24 berichtet mit direkter Polizeibestätigung: Der Staffordshire Terrier habe zuvor Familienangehörige des Mannes gebissen; in der folgenden Auseinandersetzung habe der 53-Jährige den Hund laut Polizei vom Balkon im vierten Obergeschoss geworfen.
rbb24
16. Juni 2026
Die Berliner Polizei ermittelt wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
rbb24
16. Juni 2026
PETA fordert im Zusammenhang mit dem Fall einen verpflichtenden Hundeführerschein in Berlin und appelliert an das zuständige Veterinäramt, ein Tierhalte- und Betreuungsverbot zu prüfen. Forderung von PETA – keine behördlich bestätigte Maßnahme.
rbb24 / PETA-Kontext
Stand 17. Juni 2026
Keine belastbare öffentliche Quelle für Anklage, Urteil, Einstellung, rechtskräftige Bewertung als Notwehr oder rechtskräftiges Tierhalteverbot. Öffentlich belegbar bleibt: polizeiliche Ermittlungen wegen Verdachts.
rbb24

02AKTUELLER ERMITTLUNGSSTAND

› BELASTBAR BESTÄTIGT

Die Berliner Polizei ermittelt gegen den 53-jährigen Hundehalter wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der Hund wurde laut Polizei vom Balkon im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Alt-Treptow geworfen und verstarb.

✕ NICHT BELASTBAR ÖFFENTLICH BESTÄTIGT

Keine sichere öffentliche Quelle für Anklage, Urteil, Einstellung, rechtskräftige Feststellung einer Notwehrlage, Strafbefehl, Tierhalteverbot oder eine abschließende Bewertung durch Staatsanwaltschaft / Gericht.

03WAS IST SICHER ÜBER DEN VORFALL?

In Berlin-Alt-Treptow wurde ein Staffordshire Terrier nach Angaben der Berliner Polizei von seinem 53-jährigen Halter vom Balkon im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses geworfen. Das Tier verstarb. Laut Polizei hatte der Hund zuvor Familienangehörige gebissen. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.

Quelle: rbb24 mit Polizeibestätigung (16.06.2026)
JURISTISCH WICHTIG

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Konsequent von Beschuldigtem, Verdacht und Ermittlungsstand sprechen.

04WAS IST MIT „NOTWEHR"?

Hier ist Vorsicht nötig.

BILD formuliert den Fall mit einem Fragezeichen bzw. als mögliche Notwehrlage und berichtet, der Hund habe den Mann angegriffen und ihn an Hand und Unterarm gebissen. t-online berichtet, der Mann habe gegenüber der Polizei angegeben, der Hund habe ihn gebissen; er habe die Kontrolle verloren, den Hund geschlagen und gewürgt und dann über die Balkonbrüstung geworfen.

Das ist aber keine rechtskräftige Feststellung von Notwehr. Eine Notwehrlage muss juristisch geprüft werden: War der Angriff gegenwärtig? War die Handlung erforderlich? Gab es mildere Mittel? War das Werfen aus dem vierten Stock angemessen oder überschießend? Diese Fragen sind öffentlich nicht abschließend beantwortet.

SAUBERE FORMULIERUNG

Der Halter soll angegeben haben, der Hund habe ihn zuvor gebissen. Ob das Werfen des Hundes vom Balkon juristisch als Notwehr, Notwehrexzess oder als strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bewertet wird, ist öffentlich nicht abschließend geklärt.

05WAS IST MIT „KAMPFHUND"?

Mehrere Medien nutzen den Begriff „Kampfhund". Sachlicher und weniger reißerisch ist: Staffordshire Terrier. Das ist auch die Formulierung bei rbb24 und t-online.

Für öffentliche Beiträge sollte „Kampfhund" vermieden werden, weil der Begriff emotional auflädt und vom eigentlichen Thema ablenkt: menschliche Verantwortung, Haltung, Sicherung, Krisenmanagement und Tierschutz.

06WAS IST MIT FRÜHERER AGGRESSIVITÄT?

t-online berichtet, der Mann habe angegeben, er habe den Hund seit sechs Jahren besessen, das Tier habe bereits seine Tochter gebissen und sei wiederholt durch aggressives Verhalten aufgefallen.

Das ist eine berichtete Angabe des Mannes bzw. aus Medienberichten – keine unabhängige gerichtliche Feststellung.

SAUBERE FORMULIERUNG

Nach Medienberichten soll der Halter angegeben haben, der Hund sei bereits früher durch aggressives Verhalten aufgefallen. Ob und in welchem Umfang das behördlich dokumentiert war, ist öffentlich nicht sicher belegt.

07JURISTISCHER RAHMEN

§ 17 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Strafbar ist, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Strafrahmen: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Wichtig: Der gesetzliche Rahmen bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. In diesem Fall wird besonders entscheidend sein, ob die Ermittlungsbehörden eine Notwehrlage, einen Notwehrexzess oder eine nicht gerechtfertigte Tötung annehmen.

08BELASTBARE FORMULIERUNG FÜR ÖFFENTLICHE BEITRÄGE

Der Fall aus Berlin-Alt-Treptow ist kein Gerücht. Nach Angaben der Berliner Polizei gegenüber rbb24 wurde ein Staffordshire Terrier von seinem 53-jährigen Halter vom Balkon im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses geworfen. Das Tier verstarb. Laut Polizei hatte der Hund zuvor Familienangehörige gebissen. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.

Ob eine rechtlich tragfähige Notwehrlage vorlag oder ob das Handeln strafbar war, ist öffentlich nicht abschließend geklärt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

09NICHT VERWENDEN / NUR MIT DEUTLICHEM HINWEIS

10EINSCHÄTZUNG ZUR BELASTBARKEIT

SEHR SICHER
Kernfall

Berlin-Alt-Treptow, 53-jähriger Halter, Staffordshire Terrier, Balkon im 4. OG, Hund verstarb, Polizei ermittelt wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

MITTEL SICHER
Vorgeschichte

Bissverletzungen an Hand und Unterarm, frühere aggressive Vorfälle, Halterangabe „Kontrolle verloren", Schlagen / Würgen vor dem Wurf. Aus Medienberichten und Angaben des Mannes – nicht aus einem Urteil.

NICHT SICHER
Bewertung

Rechtskräftige Notwehrbewertung, Anklage, Urteil, Tierhalteverbot, vollständige Vorgeschichte des Hundes, behördliche Gefährlichkeitsfeststellung.

11QUELLEN

rbb24 (16.06.2026)Hauptquelle mit direkter Polizeibestätigung: Berliner Polizei ermittelt wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz; Hund vom 4. OG geworfen, verstorben; Familienangehörige zuvor gebissen.
BILD (13.06.2026)Erste breitere Berichterstattung; Bissverletzungen an Hand und Unterarm, mögliche Notwehrlage als Frage formuliert.
t-online (13.06.2026)Halter-Aussagen: Kontrollverlust, Schlagen / Würgen, sechsjährige Haltung, frühere Vorfälle, Krankenhausbehandlung.
PETA (16.06.2026 via rbb24)Forderung nach verpflichtendem Hundeführerschein in Berlin und Prüfung eines Tierhalte- und Betreuungsverbots — Forderung, keine Maßnahme.

12HAST DU HINWEISE?

Hinweise zur Vorgeschichte des Hundes, zu Beobachtungen rund um den Vorfall in Alt-Treptow oder zu früheren Beißvorfällen können bei der Berliner Polizei oder vertraulich bei exisTIERt gemeldet werden. Anonyme Meldung möglich. Guidelines.

HINWEIS GEBEN SO MELDEST DU ALLE FÄLLE
Hinweis exisTIERt: Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Behörden- und Pressequellen (rbb24, BILD, t-online, PETA) zusammen. Es werden keine privaten Adressen, keine vollständigen Namen des Beschuldigten und keine ungeprüften Vorwürfe veröffentlicht. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Stand der Recherche: 17. Juni 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald belastbare neue Informationen vorliegen.

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