Der Fall ist real und wurde öffentlich durch den SWR berichtet. In Pirmasens wurde kurz vor Weihnachten 2025 ein Hund auf offener Straße getötet.
Die Polizei ermittelte einen Tatverdächtigen: den ehemaligen Partner der Hundehalterin. Der Verdächtige soll die Polizei selbst über die Tat informiert haben. Gegen ihn wurde laut SWR unter Berufung auf einen Polizeisprecher ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Hinweis zum Namen: „Buddy" wird vor allem in Social-Media-Beiträgen und Tierschutzveröffentlichungen verwendet. In den stärksten journalistischen Quellen wird der Hund teils nur als „Hund", „Rüde" oder zeitweise als „Amigo" bezeichnet, weil der wahre Name zunächst unbekannt gewesen sein soll. „Buddy" ist öffentlich verbreitet, aber in den Hauptquellen nicht behördlich bestätigt.
Alle Einträge basieren auf öffentlich abrufbaren Pressequellen.
Die Polizei hat einen Tatverdächtigen ermittelt. Es handelt sich nach SWR-Bericht um den ehemaligen Partner der Hundehalterin. Die Kriminalpolizei Pirmasens ermittelt. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Keine sichere Quelle für Anklage, Urteil, Verfahrenseinstellung, ein juristisches Geständnis oder eine konkrete Strafe. Auch eine genaue amtlich veröffentlichte Todesursache oder ein Obduktionsbericht ist öffentlich nicht belastbar auffindbar.
Die sauberste belastbare Formulierung lautet:
In Pirmasens wurde kurz vor Weihnachten 2025 ein Hund auf offener Straße getötet. Die Polizei ermittelte als Tatverdächtigen den ehemaligen Partner der Hundehalterin. Der Mann soll die Polizei selbst über die Tat informiert haben. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Quelle: SWR (30.12.2025)Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Öffentlich konsequent von Tatverdächtigem, Tatvorwurf, mutmaßlich und Ermittlungsstand sprechen – nicht von einem rechtskräftig feststehenden Täter.
Hier muss sauber unterschieden werden:
SÜDWEST24 berichtet, dass am 23. Dezember 2025 ein Rüde nahe der Teichstraße tot aufgefunden wurde. Der Hund sei vom Tierheim zunächst posthum „Amigo" genannt worden, weil sein wahrer Name zunächst unbekannt gewesen sei. SÜDWEST24 schreibt zudem, es habe sich laut Tierheim um einen Labrador-Mischling gehandelt.
Der Name „Buddy", die Altersangabe sieben Jahre und die Bezeichnung Labrador-Golden-Retriever-Mischling erscheinen vor allem in Social-Media-Beiträgen und Tierschutzposts. Diese Angaben können stimmen, sind aber nach derzeitiger Suche nicht in einer belastbaren Behördenquelle belegt.
Der Hund, der in der Öffentlichkeit als „Buddy" bekannt wurde, wurde nach den bislang öffentlich bekannten Berichten am 23. Dezember 2025 in Pirmasens getötet. Behördennah bestätigt ist der Fall als getöteter Hund in Pirmasens; der Name „Buddy" wird vor allem in der Tierschutzöffentlichkeit verwendet.
Hier ist Vorsicht nötig. Der SWR schreibt belastbar nur: Hund auf Straße getötet. SÜDWEST24 schreibt: tot aufgefunden und später, dass ein Verdächtiger ermittelt wurde.
Angaben wie „erdrosselt", „stranguliert" oder „an Halsband und Leine aufgehängt" kursieren in Social Media und Tierschutzbeiträgen. Dafür existiert aktuell keine belastbare frei zugängliche Behördenquelle. Diese Details sollten nicht als sichere Tatsache formuliert werden.
In sozialen Medien wird von Strangulation bzw. Erdrosseln gesprochen. Öffentlich belastbar belegt ist nach den derzeit auffindbaren Quellen jedoch vor allem, dass der Hund auf offener Straße getötet wurde und die Polizei wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
Der SWR verweist auf genau diesen Strafrahmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Strafe automatisch verhängt wird. Die konkrete Bewertung hängt von Ermittlungen, Beweislage, Schuldform, Motiv, Nachtatverhalten und gerichtlicher Würdigung ab.
Diese Variante ist hart, klar und quellenfest:
Der Fall Buddy aus Pirmasens ist kein Gerücht. Nach öffentlich nachvollziehbaren Berichten wurde kurz vor Weihnachten 2025 in Pirmasens ein Hund auf offener Straße getötet. Der SWR berichtete am 30. Dezember 2025 unter Berufung auf das Polizeipräsidium Westpfalz und DIE RHEINPFALZ, dass die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt hat: den ehemaligen Partner der Hundehalterin.
Der Verdächtige soll die Polizei selbst über die Tat informiert haben. Gegen ihn wurde laut Polizeisprecher ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Diese Aussagen sind nicht durch belastbare Quellen gedeckt und können rechtlich problematisch sein:
Hinweise zur Tat, Beobachtungen aus dem Bereich Teichstraße / Pirmasens oder weitere Zeugenaussagen können bei den zuständigen Behörden gemeldet werden – oder vertraulich bei exisTIERt. Anonyme Meldung möglich. Wir prüfen jeden Hinweis sachlich im Rahmen unserer Guidelines.
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